Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Steuerliche Maßnahmen bei der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 157/1966 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 157 aus 1966, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
32/08 Sonstiges Steuerrecht
Text
§ 3. AnschaffungskostenParagraph 3, Anschaffungskosten
Als Anschaffungskosten der vor der Erhöhung des Nennkapitals erworbenen Anteilsrechte und der auf sie entfallenden neuen Anteilsrechte gelten die Beträge, die sich für die einzelnen Anteilsrechte ergeben, wenn die Anschaffungskosten der vor der Kapitalerhöhung erworbenen Anteilsrechte auf diese und auf die auf sie entfallenden neuen Anteilsrechte nach dem Verhältnis der Nennbeträge verteilt werden.
Zuletzt aktualisiert am
04.05.2023
Dokumentnummer
NOR12044666
Alte Dokumentnummer
N31966129930