Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 430/1971Bundesgesetzblatt Nr. 430 aus 1971,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 13Artikel 13
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Text
Artikel 13
Ratenzahlung und Stundung
Bei Ersuchen um Vollstreckung entscheidet über die Gewährung von Ratenzahlung und Stundung die Behörde des ersuchten Staates. Der ersuchenden Behörde ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Von der Entscheidung ist die ersuchende Behörde unverzüglich zu benachrichtigen.
Schlagworte
Rechtshilfe, Zollangelegenheit, Verbrauchsteuerangelegenheit
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2014
Dokumentnummer
NOR40002779