Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 430/1971Bundesgesetzblatt Nr. 430 aus 1971,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 14Artikel 14
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Text
Artikel 14
Uneinbringlichkeit
Sind nach den Vorschriften des ersuchten Staates die Voraussetzungen der Niederschlagung oder der Aussetzung der Einbringung wegen Uneinbringlichkeit gegeben, so hat die ersuchte Behörde das Ersuchen um Vollstreckung mit einer Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzungen und mit den hiefür vorhandenen Belegen an die ersuchende Behörde zurückzuleiten.
Schlagworte
Rechtshilfe, Zollangelegenheit, Verbrauchsteuerangelegenheit
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2014
Dokumentnummer
NOR40002833