Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 430/1971Bundesgesetzblatt Nr. 430 aus 1971,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 15Artikel 15
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Text
Artikel 15
Überweisung beigetriebener Beträge
Beträge, die auf Grund eines Ersuchens um Vollstreckung beigetrieben worden sind, werden der ersuchenden Behörde überwiesen. Ausgenommen sind Gebühren und Kosten, die nach dem Recht des ersuchten Staates zu erheben waren.
Schlagworte
Rechtshilfe, Zollangelegenheit, Verbrauchsteuerangelegenheit
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2014
Dokumentnummer
NOR40002834