Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 430/1971Bundesgesetzblatt Nr. 430 aus 1971,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Text
Artikel 5
Form und Inhalt der Rechts- und Amtshilfeersuchen
(1)Absatz eins,Das Ersuchen ist schriftlich zu stellen. Die zu seiner Durchführung erforderlichen Schriftstücke einschließlich etwaiger ihm zugrunde liegender Verfügungen oder Entscheidungen der zuständigen Behörde sind in Urschrift, Ausfertigung, beglaubigter Ablichtung oder beglaubigter Abschrift beizufügen.
(2)Absatz 2,Das Ersuchen oder die ihm nach Absatz 1 beizufügenden Schriftstücke sollen folgende Angaben enthalten:
die Behörde, von der das Ersuchen ausgeht,
den Gegenstand und den Grund des Ersuchens,
Namen und Anschrift der am Verfahren Beteiligten,
eine kurze Sachverhaltsdarstellung mit rechtlicher Würdigung.
Schlagworte
Rechtshilfe, Zollangelegenheit, Verbrauchsteuerangelegenheit
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2014
Dokumentnummer
NOR40002742