Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
24.11.1971 bis 31.07.1996 — BGBl. Nr. 421/1971 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 124.11.197131.07.1996 BGBl. Nr. 421/1971 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 312/1996

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Zahlungsverkehr - Abkommen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1971, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 312 aus 1996,

Typ

Vertrag – Ungarn

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

24.11.1971BGBl. Nr. 421/1971

Außerkrafttretensdatum

31.07.1996aufgehoben durch BGBl. Nr. 312/1996

Index

39/07 Zahlungsverkehr

Text

DER VORSITZENDE

DER ÖSTERREICHISCHEN DELEGATION

Wien, am 28. Oktober 1971

Herr Vorsitzender!

Unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Abkommen über den Zahlungsverkehr zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Ungarn beehre ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:

Die beiden Vertragsparteien werden sich dafür einsetzen, daß ihre zuständigen Behörden die im Rahmen ihrer geltenden Devisenvorschriften erforderlichen Bewilligungen für laufende Transaktionen erteilen werden. Es besteht Einvernehmen darüber, daß unter laufenden Transaktionen zumindest alle jene Zahlungen zu verstehen sind, welche schon bisher auf Grund des „Abkommens über den Zahlungsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn'' vom 11. März 1947 geleistet werden konnten.

Indem ich Sie bitte, mir Ihr Einverständnis zu Vorstehendem mitteilen zu wollen, benütze ich gerne den Anlaß, um Sie, Herr Vorsitzender, meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

                                         Dr. Fritz Hillebrandt m.p.

An den

Vorsitzenden der

ungarischen Delegation

Wien

                           DER VORSITZENDE

                     DER UNGARISCHEN DELEGATION

                                          Wien, am 28. Oktober 1971

Herr Vorsitzender!

Ich beehre mich, Ihnen mein Einverständnis zu Ihrem Schreiben vom heutigen Tage folgenden Wortlautes mitzuteilen:

Anmerkung, Es folgt der Text des Schreibens des Vorsitzenden der österreichischen Delegation)

vom 11. März 1947 geleistet werden konnten.

Indem ich Sie bitte, mir Ihr Einverständnis zu Vorstehendem mitteilen zu wollen, benütze ich gerne den Anlaß, um Sie, Herr Vorsitzender, meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.''

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Baktai Gyula m.p.

An den Vorsitzenden der

österreichischen Delegation

Wien

Gesetzesnummer

10004094

Dokumentnummer

NOR12045341

Alte Dokumentnummer

N3197144320J