Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zahlungsverkehr - Abkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 421/1971 aufgehoben durch BGBl. Nr. 312/1996Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1971, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 312 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
39/07 Zahlungsverkehr
Text
Artikel IVArtikel römisch vier
Die Oesterreichische Nationalbank und die Ungarische Nationalbank werden alle im Zusammenhang mit dem Außerkrafttreten und der Beendigung des im Artikel I genannten Zahlungsabkommens und mit dem Übergang des Zahlungsverkehrs auf frei konvertierbare Währung erforderlichen technischen Vereinbarungen treffen. Die Oesterreichische Nationalbank und die Ungarische Nationalbank werden alle im Zusammenhang mit dem Außerkrafttreten und der Beendigung des im Artikel römisch eins genannten Zahlungsabkommens und mit dem Übergang des Zahlungsverkehrs auf frei konvertierbare Währung erforderlichen technischen Vereinbarungen treffen.
Dokumentnummer
NOR12045339
Alte Dokumentnummer
N3197144318J