Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Einkommen- u. Vermögenssteuern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 39/1972 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 16/2009Bundesgesetzblatt Nr. 39 aus 1972, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 16 aus 2009,
Typ
Vertrag – Griechenland
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 28Artikel 28
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 28
(1) Dieses Abkommen soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Athen ausgetauscht werden.
(2) Dieses Abkommen tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und seine Bestimmungen finden Anwendung:
in Österreich: für das Veranlagungsjahr, das am 1. Jänner des Kalenderjahres beginnt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden stattgefunden hat, und für alle folgenden Veranlagungsjahre; hinsichtlich des Artikels 8 für das Veranlagungsjahr 1960 und für folgende Veranlagungsjahre;
in Griechenland: auf die Einkünfte, die nach dem 1. Tag des Kalenderjahres, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden stattgefunden hat, und in folgenden Jahren erzielt wurden, hinsichtlich des Artikels 8 auf die im Kalenderjahr 1960 und in folgenden Jahren erzielten Einkünfte.
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2009
Dokumentnummer
NOR12045721
Alte Dokumentnummer
N3197241795J