Norm Edelmetallgegenstände - Prüfung und Bezeichnung× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Edelmetallgegenstände - Prüfung und Bezeichnung Fassungen (Gesetz) ab 03.07.1975 — BGBl. Nr. 358/1975 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.02.200031.12.2018 § → § BGBl. II Nr. 9/2000 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 13.11.199931.01.2000 § → § BGBl. Nr. 428/1999 09.03.199612.11.1999 § → § BGBl. Nr. 114/1996 04.03.199508.03.1996 § → § BGBl. Nr. 155/1995 01.01.198903.03.1995 § → § BGBl. Nr. 660/1988 03.07.197531.12.1988 BGBl. Nr. 358/1975 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 31.12.1988 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenABSCHNITT IGeltungsbereich und Begriffsbestimmungen§ 1§ 2ABSCHNITT IIEinfuhr von Edelmetallgegenständen, die dem Übereinkommen gemäß bezeichnet sind§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7§ 8ABSCHNITT IIIEdelmetallgegenstände, die zur Prüfung und Bezeichnung gemäß dem Übereinkommen vorgelegt werden§ 9§ 10§ 11§ 12§ 13§ 14§ 15§ 16§ 17§ 18ABSCHNITT V§ 20Punzierungsamtliche Überwachung