Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Sambia über die Gewährung eines Darlehens
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 591/1975Bundesgesetzblatt Nr. 591 aus 1975,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
ARTIKEL IIARTIKEL römisch zwei
1.Ziffer eins Die Regierung der Republik Sambia wird für jeden in Anspruch genommenen und geschuldeten Betrag des im Rahmen des vorliegenden Abkommens gewährten Darlehens einen Jahreszinssatz von 3% zahlen.
2.Ziffer 2 Die Zinsen werden aufgrund des als Darlehen gewährten und geschuldeten Kapitalbetrages berechnet und sind am 31. Dezember eines jeden Jahres gemäß der im Anhang enthaltenen Rückzahlungstabelle zahlbar.
Zuletzt aktualisiert am
26.04.2016
Dokumentnummer
NOR40040795