Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Sambia über die Gewährung eines Darlehens
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 591/1975Bundesgesetzblatt Nr. 591 aus 1975,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
ARTIKEL IIIARTIKEL römisch drei
1.Ziffer eins Das der Regierung der Republik Sambia nach dem vorliegenden Abkommen gewährte Darlehen ist nach 7 tilgungsfreien Jahren innerhalb von 25 Jahren zurückzuzahlen.
2.Ziffer 2 Die Regierung der Republik Sambia wird der österreichischen Bundesregierung das nach dem vorliegenden Abkommen gewährte Darlehen in 18 Raten zurückzahlen, von denen sich 17 auf je 1 Million Schilling und eine auf 1,5 Millionen Schilling belaufen.
3.Ziffer 3 Die erste Rückzahlung wird am 31. Dezember 1982 geleistet. Die übrigen Rückzahlungen werden jährlich am 31. Dezember eines jeden Jahres geleistet.
Zuletzt aktualisiert am
26.04.2016
Dokumentnummer
NOR40040796