Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Sambia über die Gewährung eines Darlehens
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 591/1975Bundesgesetzblatt Nr. 591 aus 1975,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
ARTIKEL IVARTIKEL römisch vier
Bei Fälligkeit gemäß Artikel II und III haben Zahlungen im Rahmen der Verzinsung und der Kapitalrückzahlung bei der Oesterreichischen Nationalbank zugunsten der Republik Österreich in frei konvertierbaren Währungen zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung in einer anderen Währung als in österreichischen Schilling, so führt die Oesterreichische Nationalbank die Umwechslung in österreichische Schilling zum jeweiligen auf dem Wiener Markt geltenden Wechselkurs (Ankaufkurs) durch.Bei Fälligkeit gemäß Artikel römisch zwei und römisch drei haben Zahlungen im Rahmen der Verzinsung und der Kapitalrückzahlung bei der Oesterreichischen Nationalbank zugunsten der Republik Österreich in frei konvertierbaren Währungen zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung in einer anderen Währung als in österreichischen Schilling, so führt die Oesterreichische Nationalbank die Umwechslung in österreichische Schilling zum jeweiligen auf dem Wiener Markt geltenden Wechselkurs (Ankaufkurs) durch.
Zuletzt aktualisiert am
26.04.2016
Dokumentnummer
NOR40040797