Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 64/1975Bundesgesetzblatt Nr. 64 aus 1975,
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. Nr. 64/1975 (NR: GP XIII RV 1094 AB 1141 S. 110. BR: AB 1147 S. 333.)
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. Dezember 1974 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 30 Abs. 2 am selben Tag in Kraft getreten.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. Dezember 1974 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 30, Absatz 2, am selben Tag in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Republik Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft,
vonvon dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
habenhaben folgendes vereinbart:
Anmerkung
Dokumentalistische Gliederung:
Schlussprotokoll = Anlage 1
Notenwechsel, BGBl. III Nr. 27/2011
(inkl. Technische Note betreffend Artikel 26 Absatz 5 des OECD-Musterabkommens) = Anlage 2