Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Zollabkommen über Behälter (1972)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 567/1977Bundesgesetzblatt Nr. 567 aus 1977,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Text
b) VERFAHREN DER VORÜBERGEHENDEN EINFUHR
Artikel 6
Unbeschadet der Artikel 7 und 8 werden die nach Maßgabe dieses Abkommens vorübergehend eingeführten Behälter zur vorübergehenden Einfuhr zugelassen, ohne daß bei ihrer Einfuhr und Wiederausfuhr die Vorlage von Zollpapieren oder die Leistung einer Sicherheit verlangt wird.
Zuletzt aktualisiert am
13.11.2019
Dokumentnummer
NOR12046687
Alte Dokumentnummer
N3197726702L