Verkauft der Fonds nach Buchstabe (c) Gold, das er nach dem Zeitpunkt der zweiten Änderung dieses Übereinkommens erworben hat, so wird der Teil des Erlöses, der dem Preis für den Erwerb des Goldes entspricht, dem Allgemeinen Konto zugeführt, und alle Überschüsse werden dem Anlagekonto für Verwendungen gemäß Artikel XII, Abschnitt 6 (f) zugeführt. Wenn Gold, das der Fonds nach dem Zeitpunkt der zweiten Änderung dieses Übereinkommens erworben hat, nach dem 7. April 2008 aber vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung verkauft wird, dann überträgt der Fonds, bei Inkrafttreten dieser Bestimmung und ungeachtet der in Artikel XII, Abschnitt 6 (f) (ii) festgelegten Grenze, an das Anlagekonto aus dem Allgemeinen Konto den Betrag, der dem Erlös aus diesem Verkauf entspricht, der geringer (i) als der Preis für den Erwerb des verkauften Goldes ist, und (ii) alle den Preis für den Erwerb überschreitende Erlöse, die in das Anlagekonto vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung zu übertragen gewesen wären.Verkauft der Fonds nach Buchstabe (c) Gold, das er nach dem Zeitpunkt der zweiten Änderung dieses Übereinkommens erworben hat, so wird der Teil des Erlöses, der dem Preis für den Erwerb des Goldes entspricht, dem Allgemeinen Konto zugeführt, und alle Überschüsse werden dem Anlagekonto für Verwendungen gemäß Artikel römisch zwölf, Abschnitt 6 (f) zugeführt. Wenn Gold, das der Fonds nach dem Zeitpunkt der zweiten Änderung dieses Übereinkommens erworben hat, nach dem 7. April 2008 aber vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung verkauft wird, dann überträgt der Fonds, bei Inkrafttreten dieser Bestimmung und ungeachtet der in Artikel römisch zwölf, Abschnitt 6 (f) (ii) festgelegten Grenze, an das Anlagekonto aus dem Allgemeinen Konto den Betrag, der dem Erlös aus diesem Verkauf entspricht, der geringer (i) als der Preis für den Erwerb des verkauften Goldes ist, und (ii) alle den Preis für den Erwerb überschreitende Erlöse, die in das Anlagekonto vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung zu übertragen gewesen wären.