Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Unterstützung der Zollverwaltungen (USA)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 278/1978Bundesgesetzblatt Nr. 278 aus 1978,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Text
Artikel 1
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieses Abkommens bedeutet:
(1)Absatz eins,„Zollvorschriften“ die von den Zollverwaltungen zu vollziehenden Rechtsvorschriften über die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren, die sich auf Zölle und sonstige Abgaben oder auf Verbote, Beschränkungen und Kontrollen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs beziehen.
(2)Absatz 2,„Zollverwaltung“ in der Republik Österreich das Bundesministerium für Finanzen und die ihm nachgeordneten Zollbehörden, in den Vereinigten Staaten von Amerika den United States Customs Service, Department of the Treasury.
(3)Absatz 3,„Zuwiderhandlung“ eine Verletzung der Zollvorschriften sowie den Versuch einer solchen Verletzung.
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2014
Dokumentnummer
NOR12046863
Alte Dokumentnummer
N3197845294J