Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Unterstützung der Zollverwaltungen (USA)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 278/1978Bundesgesetzblatt Nr. 278 aus 1978,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Text
Artikel 4
Ausnahmen von der Unterstützung
(1)Absatz eins,Die Unterstützung kann verweigert oder von der Erfüllung bestimmter Bedingungen abhängig gemacht werden, wenn die ersuchte Vertragspartei der Ansicht ist, daß die Unterstützung geeignet ist, ihre Souveränität, Sicherheit, öffentliche Ordnung (ordre public) oder andere wesentliche Interessen zu beeinträchtigen.
(2)Absatz 2,Wird ein Ersuchen gestellt, dem die ersuchende Vertragspartei im Fall eines Ersuchens seitens der anderen Vertragspartei nicht entsprechen könnte, so weist die ersuchende Vertragspartei in ihrem Ersuchen auf diesen Umstand hin. In einem solchen Fall ist die ersuchte Vertragspartei nicht verpflichtet, dem Ersuchen zu entsprechen.
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2014
Dokumentnummer
NOR12046866
Alte Dokumentnummer
N3197845297J