Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Afrikanischer Entwicklungsfonds
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 37/1982Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1982,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 19Artikel 19
Index
39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen
Text
Artikel 19
Technische Hilfe
Zur Förderung seiner Ziele kann der Fonds technische Hilfe gewähren, in der Regel jedoch nur auf Rückzahlungsgrundlage, sofern die technische Hilfe nicht aus besonderen Zuschüssen zur technischen Hilfe oder aus sonstigen, dem Fonds für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Mitteln gewährt wird.
Zuletzt aktualisiert am
19.11.2013
Dokumentnummer
NOR40075386