Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Afrikanischer Entwicklungsfonds
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 37/1982Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1982,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen
Text
KAPITEL IIIKAPITEL römisch drei
Vermögenswerte
Artikel 4
Vermögenswerte
Die Vermögenswerte des Fonds umfassen
die Zeichnungen der Bank;
die Zeichnungen der Teilnehmerstaaten;
andere vom Fonds vereinnahmte Vermögenswerte und
Mittel, die aus der Geschäftstätigkeit des Fonds stammen oder ihm sonst zufließen.
Zuletzt aktualisiert am
19.11.2013
Dokumentnummer
NOR40075371