Norm Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern Fassungen (Gesetz) ab 01.12.2001 — BGBl. II Nr. 416/2001▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.12.2001 § → § BGBl. II Nr. 416/2001 11.01.199730.11.2001 § → § BGBl. II Nr. 6/1997 01.01.198410.01.1997 BGBl. Nr. 627/1983 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.12.2001 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. ABSCHNITTFreiberuflich tätige Unternehmer§ 1§ 2§ 3§ 42. ABSCHNITTNichtbuchführungspflichtige Handels- und Gewerbetreibende§ 5§ 6§ 7§ 83. ABSCHNITTGemeinnützige Einrichtungen§ 94. ABSCHNITTAufzeichnungspflichten und Geltungsbereich§ 10§ 11Übergangs- und Schlussbestimmungen aus NovellenArt. 2 (ÜR)BGBl. II Nr. 6/1997