Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Afrikanische Entwicklungsbank
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 252/1983Bundesgesetzblatt Nr. 252 aus 1983,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 22Artikel 22
Index
39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen
Text
Artikel 22
Methoden der Erfüllung von Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Krediten für Sonderfonds
Zahlungen zur Erfüllung von Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Krediten zwecks Auffüllung der zu einem Sonderfonds gehörenden Sonderbestände gehen
zunächst zu Lasten einer zu diesem Zweck für den oder innerhalb der Sonderfonds gebildeten Reserve und
sodann zu Lasten sonstiger Vermögenswerte, die in den zu diesem Sonderfonds gehörenden Sonderbeständen verfügbar sind.
Zuletzt aktualisiert am
19.11.2013
Dokumentnummer
NOR12048029
Alte Dokumentnummer
N3198313649L