Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
ab 01.07.1983 — BGBl. Nr. 269/1983 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute01.07.1983 BGBl. Nr. 269/1983 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Nachlaß-, Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie der Steuern auf generationenwechselnde Vermögensübertragungen (USA)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1983,

Typ

Vertrag – USA

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.07.1983BGBl. Nr. 269/1983

Außerkrafttretensdatum

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Text

Artikel 1

GELTUNGSBEREICH

Ziffer eins Sofern in diesem Abkommen nichts anderes bestimmt ist, gilt dieses Abkommen für

  1. Litera a
    Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten;
  2. Litera b
    Schenkungen von natürlichen Personen, die im Zeitpunkt der Schenkung einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten; und
  3. Litera c
    generationenwechselnde Vermögensübertragungen, wenn der angenommene Geber im Zeitpunkt der angenommenen übertragung einen Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten oder in beiden Vertragsstaaten hatte.

Ziffer 2 Dieses Abkommen schränkt in keiner Weise Ausnahmen, Befreiungen, Abzüge, Anrechnungen oder andere Begünstigungen ein, die derzeit oder künftig entweder

  1. Litera a
    nach dem Recht der Vertragsstaaten oder
  2. Litera b
    durch ein anderes übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten gewährt werden.

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2025

Gesetzesnummer

10004390

Dokumentnummer

NOR12047937

Alte Dokumentnummer

N3198313514L

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1983/269/A1/NOR12047937