Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Nachlaß-, Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie der Steuern auf generationenwechselnde Vermögensübertragungen (USA)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 269/1983Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1983,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 2
UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE STEUERN
1.Ziffer eins Die Steuern, für die das Abkommen gilt, sind
in den Vereinigten Staaten: die Bundeserbschaftssteuer; die Bundesschenkungssteuer; und die Bundessteuer auf generationenwechselnde Vermögensübertragungen;
in Österreich: die Erbschafts- und Schenkungssteuer.
2.Ziffer 2 Das Abkommen gilt auch für alle Steuern gleicher oder im wesentlichen ähnlicher Art, die nach der Unterzeichnung des Abkommens neben den bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden. Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten teilen einander die in ihren Steuergesetzen eingetretenen Änderungen sowie alle amtlichen Veröffentlichungen betreffend die Anwendung des Abkommens einschließlich Erläuterungen, Verordnungen, Richtlinien und gerichtlicher Erkenntnisse mit.
3.Ziffer 3 Im Sinne des Artikels 10 gilt das Abkommen für Steuer jeder Art und Bezeichnung, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften erhoben werden. Im Sinne des Artikels 12 gilt das Abkommen für Steuern jeder Art, die von einem Vertragsstaat erhoben werden.
Schlagworte
Erbschaftssteuer
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2025
Dokumentnummer
NOR12047939
Alte Dokumentnummer
N3198313515L