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Ergänzender Notenwechsel betreffend das Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Handel und Industrie der Republik Korea andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich

Fassungen (Gesetz)
ab 30.04.1983 — BGBl. Nr. 257/1983 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
30.04.198324.04.1995 BGBl. Nr. 257/1983 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 219/1995
Gliederung Fassung vom 30.04.1983 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§