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Anl. 1

Fassungen
ab 01.12.1987 — BGBl. Nr. 486/1987 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.12.1987 BGBl. Nr. 486/1987 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Korea/R)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 486 aus 1987,

Typ

Vertrag - Korea/R

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.12.1987BGBl. Nr. 486/1987

Außerkrafttretensdatum

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

zum Bezugszeitraum: vergleiche Artikel 28, Absatz 2

Text

PROTOKOLL

Anläßlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sind die Unterzeichneten übereingekommen, daß die nachstehenden Bestimmungen Bestandteil des Abkommens sind.

  1. Ziffer eins
    In bezug auf Artikel 2 Absatz 3 Litera a, wird davon ausgegangen, daß das Abkommen für die koreanische Verteidigungsabgabe gilt, soweit sie im Verhältnis zur Einkommensteuer oder zur Körperschaftsteuer erhoben wird.
  2. Ziffer 2
    In bezug auf Artikel 8 Absatz 1 sollen Einkünfte aus dem Betrieb von Seeschiffen, die zum Fischfang, zum Fangen mit Schleppnetzen oder Zugnetzen verwendet werden, als Einkünfte behandelt werden, die unter diesen Absatz fallen.

ZU URKUND DESSEN haben die Unterfertigten dieses Protokoll, das in gleicher Weise verbindlich und gültig sein soll, als ob es Wort für Wort in das Abkommen aufgenommen wäre, unterzeichnet.

GESCHEHEN in Seoul in zwei Urschriften am 8. Oktober 1985 in englischer Sprache.

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2023

Gesetzesnummer

10004516

Dokumentnummer

NOR12049090

alte Dokumentnummer

N3198711909L