Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundeshaushaltsverordnung 1989
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 570/1989 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 489/2008Bundesgesetzblatt Nr. 570 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 489 aus 2008,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 23Paragraph 23
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Arten des Zahlungs- und Verrechnungsauftrages
§ 23. (1) Für die Erlassung von Anordnungen im Gebarungsvollzug sind folgende Arten von Zahlungs- und Verrechnungsaufträgen vorgesehen:Paragraph 23, (1) Für die Erlassung von Anordnungen im Gebarungsvollzug sind folgende Arten von Zahlungs- und Verrechnungsaufträgen vorgesehen:
Förmlicher Zahlungs- und Verrechnungsauftrag;
Vereinfachter Zahlungs- und Verrechnungsauftrag;
Allgemeiner Zahlungs- und Verrechnungsauftrag;
Verkürzter Zahlungs- und Verrechnungsauftrag;
Zahlungs- und Verrechnungsauftrag als Einziehungsauftrag.
(2)Absatz 2,Die näheren Bestimmungen über die Anwendungsbereiche der im Abs. 1 genannten Zahlungs- und Verrechnungsaufträge enthalten die §§ 24 bis 28.Die näheren Bestimmungen über die Anwendungsbereiche der im Absatz eins, genannten Zahlungs- und Verrechnungsaufträge enthalten die Paragraphen 24 bis 28,
Zuletzt aktualisiert am
06.02.2009
Dokumentnummer
NOR12050262
Alte Dokumentnummer
N3198910240J