Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Zypern)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 709/1990Bundesgesetzblatt Nr. 709 aus 1990,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
01.01.1991
Unterzeichnungsdatum
20.03.1990
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF: BGBl. Nr. 709/1990 (NR: GP XVII RV 1305 VV S. 146. BR: AB 3921 S. 531.)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Griechisch
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Oktober 1990 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 1. Jänner 1991 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Oktober 1990 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 28, Absatz 2, mit 1. Jänner 1991 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Die Republik Österreich und die Republik Zypern, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben folgendes vereinbart:
habenhaben bei der Unterzeichnung des Abkommens zwischen diesen beiden Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen folgende Bestimmungen vereinbart, die einen integrierenden Bestandteil dieses Abkommens bilden:
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Zypern plus MLI, als Anlage 3 dokumentiert.Die Änderungen auf Grund des MLI Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vergleiche daher die „synthetisierte“ Version des DBA Zypern plus MLI, als Anlage 3 dokumentiert.
Anmerkung
Dokumentalistische Gliederung:
Protokoll = Anlage 1
Zusatzprotokoll, BGBl. III Nr. 52/2013 = Anlage 2
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 3
Zuletzt aktualisiert am
13.06.2025
Dokumentnummer
NOR11004687
alte Dokumentnummer
N3199010300L