Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommensteuer samt Protokoll (Malaysia)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 664/1990Bundesgesetzblatt Nr. 664 aus 1990,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 27Artikel 27
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 27
Inkrafttreten
(1)Absatz eins,Das Übereinkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Kuala Lumpur ausgetauscht.
(2)Absatz 2,Dieses Übereinkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist, und seine Bestimmungen finden Anwendung:
in Malaysia:
hinsichtlich malaysischer Steuern für das Veranlagungsjahr, das am 1. Jänner 1988 beginnt, sowie für die folgenden Veranlagungsjahre;
in Österreich:
hinsichtlich österreichischer Steuern für das Steuerjahr, das am 1. Jänner 1987 beginnt, sowie für die folgenden Steuerjahre.
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2025
Dokumentnummer
NOR12050901
Alte Dokumentnummer
N3199012158H