Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Investmentfondsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 532/1993Bundesgesetzblatt Nr. 532 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2 § 38Artikel 2, Paragraph 38
Text
Kostenlose Zurverfügungstellung von Prospekt, Rechenschaftsbericht
und Halbjahresbericht
§ 38. Dem Erwerber eines EWR-Kapitalanlagefondsanteils sind der Prospekt, der zuletzt veröffentlichte Rechenschaftsbericht und der anschließende Halbjahresbericht, sofern er veröffentlicht ist, vor Vertragsabschluß kostenlos in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen. Paragraph 38, Dem Erwerber eines EWR-Kapitalanlagefondsanteils sind der Prospekt, der zuletzt veröffentlichte Rechenschaftsbericht und der anschließende Halbjahresbericht, sofern er veröffentlicht ist, vor Vertragsabschluß kostenlos in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen.
Dokumentnummer
NOR12052538
Alte Dokumentnummer
N3199329784J