Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bankaufsichtlicher Prüfungsbericht
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 119/1994 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 305/2005Bundesgesetzblatt Nr. 119 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 305 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Text
Anlage
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Bankaufsichtlicher Prüfungsbericht gemäß § 63 Abs. 4 bis 7 BWG (Anm.: Anlage (Formulare) und (Teil I) nicht darstellbar) Bankaufsichtlicher Prüfungsbericht gemäß Paragraph 63, Absatz 4 bis 7 BWG Anmerkung, Anlage (Formulare) und (Teil römisch eins) nicht darstellbar)
Teil IITeil römisch zwei
Erläuterungen und Darstellungen des Bankprüfers zu
Gesetzesverletzungen und sonstigen Beanstandungen in Teil I (Anm.: Teil I nicht darstellbar) (bei Antworten: „nein” oder „erläuterungsbedürftig”)Gesetzesverletzungen und sonstigen Beanstandungen in Teil römisch eins Anmerkung, Teil römisch eins nicht darstellbar) (bei Antworten: „nein” oder „erläuterungsbedürftig”)
Ausnahmen des Kreditinstitutes von Bestimmungen der in Teil I (Anm.: Teil I nicht darstellbar) angeführten Gesetze (bei Antwort: nicht anwendbar”)Ausnahmen des Kreditinstitutes von Bestimmungen der in Teil römisch eins Anmerkung, Teil römisch eins nicht darstellbar) angeführten Gesetze (bei Antwort: nicht anwendbar”)
Wesentliche Feststellungen des Bankprüfers über Vorfälle oder Tatsachen, für die entweder keine Fragestellung in Teil I (Anm.: Teil I nicht darstellbar) vorgesehen ist oder die eine (eingehendere) Darstellung verlangen.Wesentliche Feststellungen des Bankprüfers über Vorfälle oder Tatsachen, für die entweder keine Fragestellung in Teil römisch eins Anmerkung, Teil römisch eins nicht darstellbar) vorgesehen ist oder die eine (eingehendere) Darstellung verlangen.
(Anm.: Teil III und Teil IV nicht darstellbar)Anmerkung, Teil römisch drei und Teil römisch vier nicht darstellbar)
Teil VTeil römisch fünf
Erläuterungen zu den Bewertungsmethoden
Erläuterungen zur etwaigen Umwertung von Wertpapieren
Beträge der Pensions- und Abfertigungsrückstellungen sowie etwaiger Über- oder Unterdeckungen
Betrag der Pauschalvorsorgen für nicht erkennbare Kreditausfälle
andere Erläuterungen zur Bewertung
Beurteilung der Risiken aus Finanzinstrumenten (§ 2 Z 35 BWG) und Rohstoffpositionen, soweit diese Risiken nicht durch das Eigenmittelerfordernis für das Wertpapier-Handelsbuch abgedeckt sindBeurteilung der Risiken aus Finanzinstrumenten (Paragraph 2, Ziffer 35, BWG) und Rohstoffpositionen, soweit diese Risiken nicht durch das Eigenmittelerfordernis für das Wertpapier-Handelsbuch abgedeckt sind
Beurteilung des Informations- und Controllingsystems sowie der internen Revision (§ 42 BWG) des KreditinstitutsBeurteilung des Informations- und Controllingsystems sowie der internen Revision (Paragraph 42, BWG) des Kreditinstituts
Erläuterungen zur Zulässigkeit und Richtigkeit der Netting-Vereinbarungen nach § 22 Abs. 6c BWG sowie zur Erfüllung der Bedingungen des § 22 Abs. 6b BWG für Netting-VereinbarungenErläuterungen zur Zulässigkeit und Richtigkeit der Netting-Vereinbarungen nach Paragraph 22, Absatz 6 c, BWG sowie zur Erfüllung der Bedingungen des Paragraph 22, Absatz 6 b, BWG für Netting-Vereinbarungen
Erläuterungen über die Erfassung der Marktrisiken durch das Kreditinstitut bzw. die Kreditinstitutsgruppe
Vorhandensein eines Wertpapier-Handelsbuches
Berechnung des Eigenmittelerfordernisses nach § 22b Abs. 2Berechnung des Eigenmittelerfordernisses nach Paragraph 22 b, Absatz 2
BWG
Anwendung der Laufzeitband- oder der Durationmethode
Anwendung interner Modelle
Anzahl der Ausnahmen bei Rückvergleichen
Kombination von Modellen und den Standardverfahren
Bei Kreditinstituten, die § 22b Abs. 2 BWG nicht anwenden, eine BeurteilungBei Kreditinstituten, die Paragraph 22 b, Absatz 2, BWG nicht anwenden, eine Beurteilung
der Kriterien für die Festlegung der qualifizierten Aktiva
der Verfahren zur Ermittlung des Marktpreises gemäß § 22ader Verfahren zur Ermittlung des Marktpreises gemäß Paragraph 22 a
des Modells der Bewertung von Optionen, insbesondere die Festlegung der Volatilitäten und der sonstigen Parameter für die Ermittlung des Delta-Faktors gemäß § 22e Abs. 3des Modells der Bewertung von Optionen, insbesondere die Festlegung der Volatilitäten und der sonstigen Parameter für die Ermittlung des Delta-Faktors gemäß Paragraph 22 e, Absatz 3
der Ermittlung der sonstigen, mit Optionen verbundenen Risiken gemäß § 22e Abs. 4der Ermittlung der sonstigen, mit Optionen verbundenen Risiken gemäß Paragraph 22 e, Absatz 4
Das Volumen des konsolidierten Wertpapierhandelsbuches nach § 22c BWGDas Volumen des konsolidierten Wertpapierhandelsbuches nach Paragraph 22 c, BWG
Bei Kreditinstituten, die § 245 HGB über befreiende Konzernabschlüsse anwenden, einen diesbezüglichen Vermerk.Bei Kreditinstituten, die Paragraph 245, HGB über befreiende Konzernabschlüsse anwenden, einen diesbezüglichen Vermerk.
Anmerkung
Anlage teilweise nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form
des BGBl. bzw. auf die Kundmachung im RIS verwiesen.
Dokumentnummer
NOR40057168