Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Entlastung von der Abzugsbesteuerung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 426/1994Bundesgesetzblatt Nr. 426 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht, 39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen
Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. III Nr. 182/2002).Grundlage gegenstandslos vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 182 aus 2002,).
Text
§ 6. (1) Nimmt der Abzugsverpflichtete den Steuerabzug in einem dem Abkommen nicht entsprechenden Ausmaß vor, ist der ausländische Einkünfteempfänger (§ 2 Abs. 2) berechtigt, gemäß § 240 BAO formlos die Rückerstattung der über das nach den Bestimmungen des Abkommens zulässige Ausmaß hinaus einbehaltenen Steuerbeträge bei dem zuständigen Finanzamt zu beantragen.Paragraph 6, (1) Nimmt der Abzugsverpflichtete den Steuerabzug in einem dem Abkommen nicht entsprechenden Ausmaß vor, ist der ausländische Einkünfteempfänger (Paragraph 2, Absatz 2,) berechtigt, gemäß Paragraph 240, BAO formlos die Rückerstattung der über das nach den Bestimmungen des Abkommens zulässige Ausmaß hinaus einbehaltenen Steuerbeträge bei dem zuständigen Finanzamt zu beantragen.
(2)Absatz 2,Den Rückerstattungsanträgen müssen amtliche Ansässigkeitsbescheinigungen gemäß § 4 Abs. 1 angeschlossen sein. § 2 Abs. 4 gilt sinngemäß.Den Rückerstattungsanträgen müssen amtliche Ansässigkeitsbescheinigungen gemäß Paragraph 4, Absatz eins, angeschlossen sein. Paragraph 2, Absatz 4, gilt sinngemäß.
Dokumentnummer
NOR12053612
Alte Dokumentnummer
N3199437120J