Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Entlastung von der Abzugsbesteuerung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 426/1994Bundesgesetzblatt Nr. 426 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht, 39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen
Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. III Nr. 182/2002).Grundlage gegenstandslos vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 182 aus 2002,).
Text
§ 5. Die zur unmittelbaren Steuerentlastung an der Quelle berechtigende Ansässigkeitsbescheinigung muß zeitnah vor oder nach dem Bezug der Einkünfte ausgestellt werden. Sind für den Abzugsverpflichteten keine Umstände erkennbar, die auf eine ungerechtfertigte Steuerentlastung hindeuten könnten, ist eine Bescheinigungserteilung innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr noch als zeitnah anzusehen. Paragraph 5, Die zur unmittelbaren Steuerentlastung an der Quelle berechtigende Ansässigkeitsbescheinigung muß zeitnah vor oder nach dem Bezug der Einkünfte ausgestellt werden. Sind für den Abzugsverpflichteten keine Umstände erkennbar, die auf eine ungerechtfertigte Steuerentlastung hindeuten könnten, ist eine Bescheinigungserteilung innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr noch als zeitnah anzusehen.
Dokumentnummer
NOR12053611
Alte Dokumentnummer
N3199437119J