Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Entlastung von der Abzugsbesteuerung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 426/1994Bundesgesetzblatt Nr. 426 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht, 39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen
Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. III Nr. 182/2002).Grundlage gegenstandslos vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 182 aus 2002,).
Text
Entlastung von der Abzugsbesteuerung in anderen Fällen
§ 4. (1) Bei steuerabzugspflichtigen Einkünften, die nicht unter Art. 10a fallen, kann der Abzugsverpflichtete die Steuerentlastung durch eine den Abkommensbestimmungen entsprechende Steuerfreistellung nur dann herbeiführen, wenn ihm eine ordnungsgemäß ausgefüllte und von den deutschen Steuerbehörden bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 (bzw. ZS-BRD1) vorliegt.Paragraph 4, (1) Bei steuerabzugspflichtigen Einkünften, die nicht unter Artikel 10 a, fallen, kann der Abzugsverpflichtete die Steuerentlastung durch eine den Abkommensbestimmungen entsprechende Steuerfreistellung nur dann herbeiführen, wenn ihm eine ordnungsgemäß ausgefüllte und von den deutschen Steuerbehörden bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 (bzw. ZS-BRD1) vorliegt.
(2)Absatz 2,Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Einkommensempfänger seinen Wohnsitz im Sinn des Abkommens in Österreich hat.Absatz eins, ist nicht anzuwenden, wenn der Einkommensempfänger seinen Wohnsitz im Sinn des Abkommens in Österreich hat.
Dokumentnummer
NOR12053610
Alte Dokumentnummer
N3199437118J