Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommensteuer - Änderung (Vereinigtes Königreich)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 835/1994Bundesgesetzblatt Nr. 835 aus 1994,
Typ
Vertrag - Vereinigtes Königreich
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
01.12.1994
Unterzeichnungsdatum
18.05.1993
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
PROTOKOLL zur Abänderung des am 30. April 1969 in London unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen in der Fassung des am 17. November 1977 in London unterzeichneten Protokolls
StF: BGBl. Nr. 835/1994 (NR: GP XVIII RV 1677 AB 1838 S. 172. BR: AB 4870 S. 589.)
Sprachen
Deutsch, Englisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. September 1994 ausgetauscht; das Protokoll tritt gemäß seinem Art. II mit 1. Dezember 1994 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. September 1994 ausgetauscht; das Protokoll tritt gemäß seinem Artikel römisch zwei, mit 1. Dezember 1994 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland,
Von dem Wunsche geleitet, ein Protokoll zur Abänderung des zwischen den vertragschließenden Parteien am 30. April 1969 in London unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung bei den Steuern vom Einkommen *) in der Fassung des am 17. November 1977 in London unterzeichneten Protokolls **) (im folgenden „Abkommen“ genannt) abzuschließen,
haben folgendes vereinbart:
__________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 390/1970*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 390 aus 1970,
**) Kundgemacht in BGBl. Nr. 585/1978**) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 585 aus 1978,
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017
Dokumentnummer
NOR11004971
alte Dokumentnummer
N3199442013J