Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zollrechts-Durchführungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 1104/1994 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 184/2004Bundesgesetzblatt Nr. 1104 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 184 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 12Paragraph 12
Text
§ 12. (1) In einer Zollanmeldung gestellte Anträge nach § 10 Nrn. 1 und 3 - ausgenommen Zollplafondanträge in automatisierten Zollanmeldungen im Normalverfahren - sind bei Abfertigungen am Amtsplatz von der Zollstelle am Tag der Annahme der Zollanmeldung und der Überlassung der Ware oder spätestens bis 8 Uhr des der Annahme und Überlassung folgenden Arbeitstages mittels Fernkopie an das Zollamt Suben zu übermitteln.Paragraph 12, (1) In einer Zollanmeldung gestellte Anträge nach Paragraph 10, Nrn. 1 und 3 - ausgenommen Zollplafondanträge in automatisierten Zollanmeldungen im Normalverfahren - sind bei Abfertigungen am Amtsplatz von der Zollstelle am Tag der Annahme der Zollanmeldung und der Überlassung der Ware oder spätestens bis 8 Uhr des der Annahme und Überlassung folgenden Arbeitstages mittels Fernkopie an das Zollamt Suben zu übermitteln.
(2)Absatz 2,Bei Abfertigungen außerhalb des Amtsplatzes sind die Anträge vom Antragsteller und auf seine Kosten unmittelbar nach der Fertigung der Zollanmeldungen durch das Zollorgan mittels Fernkopie an das Zollamt Suben zu übermitteln.
(3)Absatz 3,In einer Meldung (§ 10 Nr. 2 oder § 13) gestellte Anträge - ausgenommen Zollplafondanträge in Anmeldungen im Informatikverfahren - sind vom Begünstigten am Tag der Anschreibung in der Buchführung - in Ausnahmefällen bis 8 Uhr des Folgetages - bzw. zum Zeitpunkt der Abgabe der ergänzenden Anmeldung mittels Fernkopie an das Zollamt Suben zu übermitteln.In einer Meldung (Paragraph 10, Nr. 2 oder Paragraph 13,) gestellte Anträge - ausgenommen Zollplafondanträge in Anmeldungen im Informatikverfahren - sind vom Begünstigten am Tag der Anschreibung in der Buchführung - in Ausnahmefällen bis 8 Uhr des Folgetages - bzw. zum Zeitpunkt der Abgabe der ergänzenden Anmeldung mittels Fernkopie an das Zollamt Suben zu übermitteln.
Dokumentnummer
NOR40021609