Norm Erteilung der Ermächtigung zur Veräußerung von bundeseigenen Liegenschaften im Wege einer Sacheinlage an die Flughafen Wien Aktiengesellschaft× ▾ ‹›Gliederung Erteilung der Ermächtigung zur Veräußerung von bundeseigenen Liegenschaften im Wege einer Sacheinlage an die Flughafen Wien Aktiengesellschaft Fassungen (Gesetz) ab 10.05.1995 — BGBl. Nr. 321/1995 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 10.05.199531.12.2018 BGBl. Nr. 321/1995 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 10.05.1995 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2