Norm Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig.× ▾ ‹›Gliederung Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig. Kundmachung BGBl. Nr. 347/1995 · 19.05.1995▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 347/1995 19.05.1995 347. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung Indiens andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich in der Fassung der ergänzenden Notenwechsel Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1