Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Einbehaltung von Kapitalertragsteuer und deren Erstattung bei Mutter- und Tochtergesellschaften im Sinne der Mutter-Tochter-Richtlinie
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 56/1995Bundesgesetzblatt Nr. 56 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Text
§ 3.Paragraph 3,
Eine offenkundige verdeckte Ausschüttung liegt vor, wenn der zum Abzug Verpflichtete die verdeckte Ausschüttung bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes insbesondere auf Grund der Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts oder der allgemein zugänglichen Verwaltungspraxis erkannte oder erkennen mußte.
Zuletzt aktualisiert am
22.09.2025
Dokumentnummer
NOR12054347
alte Dokumentnummer
N3199545216J