Norm Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig.× ▾ ‹›Gliederung Suchen Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig. Fassungen (Gesetz) ab 29.03.1995 — BGBl. Nr. 220/1995 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute29.03.1995 BGBl. Nr. 220/1995 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Anzahl Fassungen:0–12–34–67–1213+ Art. 1