Norm Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig.× ▾ ‹›Gliederung Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig. Kundmachung BGBl. Nr. 220/1995 · 28.03.1995▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 220/1995 28.03.1995 220. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1