Norm Urpsrungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig.× ▾ ‹›Gliederung Urpsrungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig. Kundmachung BGBl. Nr. 222/1995 · 28.03.1995▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 222/1995 28.03.1995 222. Kundmachung: Kündigung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Finanzen und dem Minister für Handwerk und soziale Angelegenheiten des Königreiches Marokko andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1