Norm Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Künd.× ▾ ‹›Gliederung Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Künd. Fassungen (Gesetz) ab 08.04.1995 — BGBl. Nr. 241/1995 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute08.04.1995 BGBl. Nr. 241/1995 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 08.04.1995 Art. 1