Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
16.08.1994 bis 31.12.2000 — BGBl. Nr. 776/1995 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 116.08.199431.12.2000 BGBl. Nr. 776/1995 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Transeuropäische Eisenbahn (TER) - Treuhandfonds

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 776 aus 1995,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

16.08.1994BGBl. Nr. 776/1995

Außerkrafttretensdatum

31.12.2000

Index

39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 95 aus 2000,

Text

                                                             Anlage

                                                           ----------

TRANSEUROPÄISCHES EISENBAHN KOOPERATIONSÜBEREINKOMMEN (TER) FÜR

1992 - 1996

Die Regierungen von ...,

BEZUGNEHMEND auf das Transeuropäische Eisenbahn (TER) Projektdokument,

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG bestehender bilateraler und multilateraler Übereinkommen im Bereich des Eisenbahn- und des kombinierten Verkehrs, insbesondere das Europäische Übereinkommen über internationale Zugverkehrsverbindungen (AGC) und das Europäische Übereinkommen über wichtige internationale Strecken des kombinierten Verkehrs und damit verbundene Einrichtungen (AGTC), welche im Rahmen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa ausgearbeitet wurden,

IM BESTREBEN, den internationalen Eisenbahn- und kombinierten Verkehr untereinander und in ihren Ländern sowie zwischen ihnen und anderen europäischen Ländern zu ermöglichen und zu fördern,

IN DEM WUNSCHE, die Qualität und Effizienz der Verkehrsvorgänge zu verbessern,

IM BEWUSSTSEIN der neuen Ost-West-Orientierung des Verkehrsaufkommens, welche in Folge der tiefgreifenden Änderungen in den zentral- und osteuropäischen Ländern eintreten kann,

EINGEDENK der Erklärung der Gesamteuropäischen Verkehrskonferenz vom 29. bis 31. Oktober 1991 in Prag,

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Resolution der Baltischen Seekonferenz der Verkehrsminister vom 17, bis 18. März 1992 in Stettin,

KOMMEN ÜBEREIN, im Erfüllungsstreben im Rahmen des AGC- und AGTC-Übereinkommens und des Transeuropäischen-Eisenbahn (TER)-Projekts gemäß den folgenden Bestimmungen zusammenzuarbeiten.

römisch eins. Das TER-Projekt

Das TER-Projekt besteht aus einer Reihe von Zielen und Maßnahmen zu ihrer Verwirklichung, welche zum Zweck einer Verbesserung der Qualität und Effizienz des internationalen Eisenbahn- und kombinierten Transports von Fahrgästen und Fracht auf den internationalen Hauptverkehrsverbindungen nachstehender Staaten gesetzt werden: Österreich, Weißrußland, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Slowakei, Estland, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Slowenien, Türkei, Ukraine und Jugoslawien.

Obwohl diese Verkehrsverbindungen nicht das gesamte Eisenbahnnetz der obengenannten Staaten, sondern nur eine kleine Auswahl daraus darstellen, bilden sie ein durchgehendes Eisenbahnnetz, welches in der Folge als TER-Netz bezeichnet wird.

Das TER-Netz beinhaltet nicht nur die Nord-Süd-Verbindung, sondern auch Ost-West-Verbindungen, welche diesem unter Berücksichtigung neuer regionaler Entwicklungen und Integrationsprozesse hinzugefügt wurden.

Das TER-Projekt bezieht sich allein auf das TER-Netz. Es berücksichtigt auch diesbezügliche Einrichtungen und Ausrüstungen des kombinierten Verkehrs in den obengenannten Staaten.

römisch zwei. Zielsetzung

Die allgemeine Zielsetzung des TER-Projekts ist die Entwicklung eines zusammenhängenden leistungsfähigen Systems des Eisenbahn- und des kombinierten Verkehrs innerhalb der zentral- und osteuropäischen Staaten und zwischen diesen und anderen europäischen Staaten. Durch Bereitstellung effizienter, wettbewerbsfähiger Leistungen soll das TER-System für Konsumenten, sowohl was Fahrgäste und Fracht betrifft, attraktiv gemacht werden und in der Lage sein, einen wesentlichen Anteil des internationalen Verkehrsaufkommens innerhalb von sowie von und nach Zentral- und Osteuropa aufzunehmen und dadurch auf größeren internationalen Straßen dieser Staaten die Überlastung zu mindern sowie umweltbezogene und Sicherheitsprobleme zu verringern.

Näher definierte Zielsetzungen sind:

A. Entwicklung der Infrastruktur

Mit Ausnahme einzelner Kurzstrecken ist das TER-Netz physisch bereits vorhanden. Hingegen liegen die Infrastrukturstandards weit unter jenen in den AGC- und AGTC-Übereinkommen angeführten.

Die Zielsetzung in diesem Bereich ist daher hauptsächlich die Anhebung der Infrastruktur auf das in diesen Übereinkommen festgelegte Niveau. Hinsichtlich der diesbezüglichen Einrichtungen des kombinierten Verkehrs ist die Zielsetzung eine Verbesserung der bestehenden und die Entwicklung neuer Einrichtungen sowie deren Ausstattung mit der entsprechenden Ausrüstung.

B. Modernisierung der Verkehrsausrüstung

Die Verkehrsausrüstung (rollendes Material, Zugmaschinen. Signal- und Fernmeldeeinrichtungen usw.) entspricht in vielen Fällen nicht den heutigen Gegebenheiten. Die Zielsetzung besteht daher darin, diese fortlaufend durch neue Ausrüstungen nach einem Prioritätenplan zu ersetzen. Besonderes Augenmerk ist der erforderlichen Harmonisierung - zumindest in kompatiblen Bereichen - der von den verschiedenen Staaten verwendeten Einrichtungen zu widmen. C. Anpassung der Organisation an eine marktorientierte Geschäftsführung

Eisenbahnen nehmen nicht mehr die beherrschende Position, die sie in der Vergangenheit innehatten, ein. In den Marktwirtschaften gelang es dem Straßenverkehr, die von den Konsumenten heute geforderten Haus-zu-Haus-Dienstleistungen und Eilzustellungen besser zu erfüllen, und sein Anteil am Verkehrsaufkommen ist bedeutender als jener des Eisenbahnverkehrs geworden. In den zentral- und osteuropäischen Ländern waren Eisenbahnen auf Grund eines grundsätzlich anderen Ansatzes in der Lage, sich jahrzehntelang gegenüber anderen Verkehrsformen am stärksten zu behaupten. Hingegen werden die neuesten Entwicklungen in diesen Ländern und die Anwendung marktwirtschaftlicher Grundsätze in ihren Volkswirtschaften zu einer starken und raschen Entwicklung des Straßenverkehrs führen.

Als Folge sowohl dieser Entwicklung als auch der auf die Einleitung einer Übergangsperiode folgenden Rezession ist der Schienenverkehr stark zurückgefallen. Sollte dieser Umstand andauern, könnten die Regierungen bald vor sehr ernsten Problemen stehen.

Das Endziel ist daher, Eisenbahnunternehmen mit einer modernen, effizienten marktorientierten Organisation und Geschäftsführung auszustatten, die in der Lage sind, in den zentral- und osteuropäischen Ländern einen reibungslosen Übergang zu einem neuen Gleichgewicht der Modalitäten im Verkehrssektor zu schaffen. Im besonderen sollte dem internationalen kombinierten Verkehr mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Vorteile der Straße beim Zustellverkehr sollten mit den Umwelt- und Sicherheitsvorteilen des Schienenverkehrs auf den Hauptverkehrsstrecken kombiniert werden, um effiziente internationale kombinierte Verkehrsleistungen anbieten zu können. Der schienengebundene Teil dieser Dienstleistung hat weiterhin effizient zu sein und die entsprechende Qualität aufzuweisen. Grenzübergangsformalitäten sind zu vereinfachen. Eisenbahngesellschaften haben eine kommerzielle Ausrichtung anzunehmen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Geschäftsführung entsprechend zu schulen.

römisch drei. Unmittelbarer Handlungsbedarf

  1. Ziffer eins
    Ausgehend vom gegenwärtigen Zustand des TER-Netzes ist ein kurzfristiges Sofortprogramm auszuarbeiten, um den derzeitigen drastischen Verkehrsaufkommensschwund aufzuhalten. Dieses Programm sollte die aufzuwertenden Bahnstrecken. die wichtigsten Engpässe in der Infrastruktur (die am raschesten beseitigt werden sollten) und die fehlenden Verbindungsstrecken, v.a. in Ost-West-Richtung, die am dringendsten benötigten Ausrüstungsgegenstände (zB Waggons und Einrichtungen für den kombinierten Verkehr usw.) sowie die am dringendsten erforderlichen organisatorischen Maßnahmen bezeichnen. Diese sollten die Entwicklung des kombinierten Verkehrs, Erleichterung der Grenzübergänge und kommerzielle Schulung beinhalten. Eine Abschätzung der erforderlichen Investitionen, nach Prioritäten gereiht, ist ebenfalls vorzunehmen.
  2. Ziffer 2
    Bestandsaufnahme bestehender Durchführbarkeitsvorstudien und Durchführbarkeitsstudien sowie Ausarbeitung neuer für die größeren und dringendsten Infrastrukturvorhaben, einschließlich von Verkehrsprognosen und Kosten-Nutzen-Analysen.
  3. Ziffer 3
    Ausarbeitung eines Entwicklungsprogrammes einschließlich kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen.

römisch vier. Ordentliche Tätigkeiten

  1. Ziffer eins
    Entwicklung der Infrastruktur
    • Strichaufzählung
      Einrichtung und Erneuerung des TER-Netzes, einschließlich Ost-West-Verbindungen;
    • Strichaufzählung
      Feststellung sowohl größerer Engpässe als auch fehlender Zwischenverbindungen sowie der aufzunehmenden Infrastrukturarbeiten, einschließlich von Grenzübergängen;
      Schaffung von Prioriäten;
    • Strichaufzählung
      Ausarbeitung von auf allgemeinen wirtschaftlichen Kriterien fußenden Durchführbarkeitsvorstudien und Durchführbarkeitsstudien;
    • Strichaufzählung
      Zeitplan für Planung, Entwurf und Bau;
    • Strichaufzählung
      Finanzierung;
  2. Ziffer 2
    Entwicklung des kombinierten Verkehrs
    • Strichaufzählung
      Sammlung von Daten über Verkehrsströme sämtlicher Transportformen; Identifizierung der größeren internationalen Straßenverkehrsströme durch, von und zum TER-Netz;
    • Strichaufzählung
      Untersuchungen über die Schaffung alternativer kombinierter Verkehrslösungen auf von und zum TER-Netz;
    • Strichaufzählung
      Identifizierung von Hindernissen für die Entwicklung des internationalen kombinierten Verkehrs, einschließlich Unzulänglichkeiten bei Umschlagsbahnhöfen, Spezialwaggons, Containern und Wechselbehältern usw.;
    • Strichaufzählung
      Vorschläge zur Beseitigung dieser Hindernisse;
    • Strichaufzählung
      Setzen von Vorschlagsprioritäten auf Grund von Kosten-/Nutzenanalysen;
    • Strichaufzählung
      Finanzierung;
    • Strichaufzählung
      Berücksichtigung von Entwicklungsmöglichkeiten für den kombinierten Verkehr von gefährlichen Gütern.
  3. Ziffer 3
    Ausbildung
Seminare und Arbeitskreise über marktorientierte Geschäftsführung und andere kommerzielle Angelegenheiten, Verwendung von Computern bei Eisenbahnen, CAD-Systeme usw.
  1. Ziffer 4
    Verbesserung der Effizienz der Eisenbahn
    • Strichaufzählung
      Identifizierung größerer Hindernisse (außer infrastruktureller) für die Effizienz des Schienenverkehrs auf TER-Ebene, einschließlich Überalterung oder Inkompatibilität des rollenden Materials, der Zugmaschinen, Signal- und Fernmeldeeinrichtungen, von Verspätungen beim Grenzübertritt, der Unzulänglichkeit internationaler Eisenbahnverkehrsvorschriften usw.;
    • Strichaufzählung
      Vorschläge zur Ausmerzung dieser Hindernisse;
    • Strichaufzählung
      Setzen von Prioritäten auf Grund von Kosten-/Nutzenanalysen;
    • Strichaufzählung
      Finanzierung.
  2. Ziffer 5
    Schaffung einer multimodalen Datenbank
    • Strichaufzählung
      Daten über Verkehrsströme und -prognosen (intermodaler Ansatz);
    • Strichaufzählung
      technische und operationelle Parameter für Fahrpläne und Bahnhöfe, rollendes Material usw.;
    • Strichaufzählung
      Angaben über Grenzbahnhöfe;
    • Strichaufzählung
      Angaben über Eisenbahn- und Fährenverbindungen.

römisch fünf. TER-Budget

Zur Bestreitung der für die im Arbeitsprogramm angeführten Tätigkeiten erforderlichen Kosten hat der Lenkungsausschuß jährliche Budgets zu erstellen, und zwar auf der Grundlage von:

  1. Ziffer eins
    Einnahmen
    1. Litera a
      Sach- und Geldbeiträge der Mitgliedsländer,
    2. Litera b
      Sach- und/oder Geldbeiträge anderer internationaler Organisationen, staatlicher und/oder privater Körperschaften und von Nichtmitgliedsländern.
    Die beteiligten Staaten leisten als Sachbeitrag die Übernahme aller Kosten für die Ausführung sämtlicher aus dem Arbeitsplan als Teil der innerstaatlichen Tätigkeiten des Projekts entstehenden Aufgaben (zB Zurverfügungstellung von Daten, Berichtsanalyse und Berichterstellung, Experten).
  2. Ziffer 2
    Ausgaben
Die wichtigsten Ausgabeposten für Projektkoordination sind auf der Seite „Budget” angeführt.
Die beteiligten Staaten werden weiterhin die örtlichen Gehälter, Sozialversicherungsabgaben und andere Bezüge des innerstaatlichen Personals bezahlen, sowohl wenn dieses innerhalb des jeweiligen Staates für das Projekt tätig ist, als auch wenn es zur Teilnahme an Treffen, Kursen usw. entsendet wird. Besondere, im Arbeitsprogramm enthaltene und einzelnen Staaten zugeordnete Teile der Studie werden über das Projektbudget finanziert.

römisch sechs. Sitz des zentralen Projektbüros

Das TER-Projekt-Zentralbüro hat seinen Sitz in Budapest.

römisch sieben. Durchführungsorgan

Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) ist einzuladen, weiterhin das Durchführungsorgan des Projektes zu sein.

Gesetzesnummer

10005002

Dokumentnummer

NOR12054670

Alte Dokumentnummer

N3199551791J