Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Transeuropäische Eisenbahn (TER) - Treuhandfonds
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 776/1995Bundesgesetzblatt Nr. 776 aus 1995,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen
Text
ARTIKEL XARTIKEL römisch zehn
Die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa unterbreitet den beteiligten Regierungen folgende, in Übereinstimmung mit den die Rechnungsprüfung und Rechnungslegung betreffenden Verfahrensregeln der Vereinten Nationen verfaßten Unterlagen und Berichte:
eine jährliche Bilanz, welche die Einnahmen, Ausgaben, Aktiva und Passiva zum 31. Dezember jedes Jahres in bezug auf die von den Geberregierungen eingebrachten Zahlungen darstellt;
einen Abschlußbericht und eine Abschlußbilanz innerhalb von 6 Monaten nach dem Zeitpunkt des Auslaufens oder der Beendigung dieses Übereinkommens.
Dokumentnummer
NOR12054664
Alte Dokumentnummer
N3199551785J