Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Auslegung des Artikels 8 Abs. 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der GrundsteuernAuslegung des Artikels 8 Absatz 2, letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 735/1996Bundesgesetzblatt Nr. 735 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber mit dem Wegfall der staatsvertraglichen Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. III Nr. 182/2002).Zwar nicht formell aufgehoben, aber mit dem Wegfall der staatsvertraglichen Grundlage gegenstandslos vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 182 aus 2002,).
Text
Artikel IIArtikel römisch zwei
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1997 in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2025
Dokumentnummer
NOR12055524
Alte Dokumentnummer
N3199659613J