Norm Ermächtigung zum Verzicht auf Darlehensforderungen aus der bilateralen Entwicklungshilfegebarung des Bundes gegenüber Entwicklungsländern× ▾ ‹›Gliederung Ermächtigung zum Verzicht auf Darlehensforderungen aus der bilateralen Entwicklungshilfegebarung des Bundes gegenüber Entwicklungsländern Fassungen (Gesetz) ab 25.07.1997 — BGBl. I Nr. 84/1997 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute25.07.1997 BGBl. I Nr. 84/1997 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 25.07.1997 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2