Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerumgehung – Einkommen- und Vermögensteuern (Norwegen)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 1/1997Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 1 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
01.12.1996
Unterzeichnungsdatum
28.11.1995
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH NORWEGEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF: BGBl. III Nr. 1/1997 (NR: GP XX RV 46 VV S. 23. BR: AB 5179 S. 614.)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Norwegisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 31 Abs. 1 des Abkommens wurden am 14. Juni bzw. 19. September 1996 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 31 Abs. 1 mit 1. Dezember 1996 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 31, Absatz eins, des Abkommens wurden am 14. Juni bzw. 19. September 1996 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 31, Absatz eins, mit 1. Dezember 1996 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Republik Österreich und das Königreich Norwegen, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, haben folgendes vereinbart:
Anmerkung
Dokumentalistische Gliederung:
Zusatzprotokoll = Anlage 1
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2025
Dokumentnummer
NOR11005142
alte Dokumentnummer
N3199760632J