Norm Vorübergehende Verwendung - Waren im Grenzverkehr (Anlage B.8)× ▾ ‹›Gliederung Vorübergehende Verwendung - Waren im Grenzverkehr (Anlage B.8) Fassungen (Gesetz) ab 15.03.1997 — BGBl. III Nr. 37/1997 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute15.03.1997 BGBl. III Nr. 37/1997 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 15.03.1997 Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5