Norm Übernahme einer Garantie für eine von der Oesterreichischen Nationalbank gegenüber der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich („BIZ“) einzugehende Haftung × ▾ ‹›Gliederung Übernahme einer Garantie für eine von der Oesterreichischen Nationalbank gegenüber der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich („BIZ“) einzugehende Haftung Fassungen (Gesetz) ab 03.02.1999 — BGBl. I Nr. 40/1999 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 03.02.199931.12.2004 BGBl. I Nr. 40/1999 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 75/2004 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 03.02.1999 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4