Norm Waren die unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben eingeführt werden× ▾ ‹›Gliederung Waren die unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben eingeführt werden Fassungen (Gesetz) ab 04.05.1998 — BGBl. III Nr. 16/1999 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute04.05.1998 BGBl. III Nr. 16/1999 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 04.05.1998 Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5Art. 6Art. 7Art. 8Art. 9